Achtung:

Alle unter 18 Jahren benötigen ihren Ausweis,
die schriftliche Erlaubnis von
beiden Erziehungsberechtigten und deren Ausweise.
Bei Alleinerziehenden wird ein Dokument benötigt, daß die alleinige Erziehungsberechtigung nachweist
(z.B. Scheidungsurteil oder ähnliches). Alternativ kann im Studio eine Eidesstattliche Versicherung
zur Glaubhaftmachung der Alleinigen Erziehungsberechtigung abgegeben werden.

Bei unter 16jährigen muß mindestens ein Elternteil mit ins Studio kommen.
Bei unter 14jährigen müssen beide Eltern mit ins Studio kommen.
Zuschauen müssen die Eltern nicht, aber die Unterschrift im Studio leisten.
Wir behalten uns im Einzelfall das Recht vor, ein Piercing,
insbesondere bei Minderjährigen, abzulehnen.

 

unter 14 Jahre beide Eltern anwesend, Unterschriften und Ausweise von allen bzw. Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z.B. Scheidungsurteil oder ähnliches).  Alternativ kann im Studio eine Eidesstattliche Versicherung zur Glaubhaftmachung der Alleinigen Erziehungsberechtigung abgegeben werden.
14 bis 16 Jahre ein Elternteil anwesend, Unterschriften und Ausweise von allen bzw. Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z.B. Scheidungsurteil oder ähnliches).  Alternativ kann im Studio eine Eidesstattliche Versicherung zur Glaubhaftmachung der Alleinigen Erziehungsberechtigung abgegeben werden.
16 bis 18 Jahre ohne Eltern, aber die Ausweise und schriftliche Einwilligung von allen oder Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z.B. Scheidungsurteil oder ähnliches).  Alternativ kann im Studio eine Eidesstattliche Versicherung zur Glaubhaftmachung der Alleinigen Erziehungsberechtigung abgegeben werden.
unter 14 Jahre nur Ohrpiercings oder Nasenpiercing
unter 18 Jahre keine Intimpiercings
unter 18 Jahre keine Bodymodificationen wie z.B.. Brandings, Cuttings, Implantate, Zunge spalten, etc.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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